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Bei der erstmaligen Anmeldung an der Musikschule Hemhofen ist für jeden Schüler*In eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 13€ zu entrichten.
Schulgeldermäßigung, Schulgeldbefreiung
Mit dem Ziel der Begabtenförderung kann das Schulgeld aus sozialen Gründen ermäßigt oder erlassen werden. Berechnungsbasis ist immer der Zahlbetrag nach Abzug diverser Förderbeträge.
Geschwistern werden dem Alter nach folgende Ermäßigungen gewährt:
ältestes Kind zahlt 100 %
zweites Kind zahlt 75 %
drittes Kind zahlt 50 %
viertes Kind zahlt 25 %
Das fünfte und alle weiteren Kinder zahlen keine Gebühr. Das gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sowie für Schüler, Studenten und Auszubildende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Mehrfachermäßigung
Belegt ein Schüler*In mehrere gebührenpflichtige Instrumentalfächer oder Gesang, (…) so kann für das zweite und jedes weitere belegte Instrument/Gesang eine Ermäßigung von 15% gewährt werden. Die Ermäßigung gilt für die niedrigste Gebühr.
Urheberrechtspauschale
Jeder Schüler im Instrumental- und Vokalunterricht zahlt pro Schuljahr eine Urheberrechtspauschale (Für Fotokopien von Noten). Diese beträt 11 € ab dem Schuljahr 2016/17. Diese Pauschale ist fällig am 01. November eines jeden Schuljahres und ist, auch bei Ausscheiden vor Schuljahresende, nicht rückzahlbar.
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